CLERICAL MEDICAL gibt Widerspruch statt!

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Versicherungsverträgen der CLERICAL MEDICAL jetzt zu Ihrem finanziellen Vorteil nutzen!

– Bis zu 50% Mehrerlös
– Auch bereits beendete und gekündigte Versicherungsverträge sind angreifbar
– Schnelle und unkomplizierte außergerichtliche Abwicklung
– Abwicklung auch für österreichische Mandanten in Deutschland über unsere Kanzlei
– Erstprüfung ist kostenfrei

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger erklärt hierzu:

„Bereits mehrfach hat die Clerical Medical dem Widerspruch eines von unserer Kanzlei vertretenen Versicherungsnehmer vollumfänglich stattgegeben. In einem aktuell von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat die Clerical Medical nunmehr sogar dem Widerspruch gegen einen bereits im Jahr 2009 gekündigten Versicherungsvertrag vollumfänglich entsprochen.

Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist die Clerical Medical als Versicherungsgesellschaft verpflichtet, an den Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlten Beiträge nebst Nutzungsersatz auszubezahlen. In dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aktuell vertretenen Fall wurde dem Versicherungsnehmer bereits ein Rückkaufswert in Höhe von € 73.148,76 ausgezahlt. Die nunmehr erfolgte weitere Auszahlung in Höhe von € 21.227,00 bedeutet für unseren Mandanten einen Mehrerlös von 29%.

Ich empfehle allen Versicherungskunden, die noch laufende Verträge bei der Clerical Medical oder auch einer anderen britischen Lebensversicherungsgesellschaft haben, insbesondere vor dem Hintergrund des BREXIT über eine sofortige Beendigung ihrer Verträge nachzudenken und ihre rechtlichen Möglichkeiten im Hinblick auf die Optmierung der Auszahlungssumme durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Ich halte die juristische und wirtschaftliche Zukunft dieser Verträge für sehr unsicher. Versicherungskunden sollten den “Widerrufsjoker” zur Optimierung ihrer Auszahlungssumme nutzen.

Zur Überprüfung Ihrer indivuellen Möglichkeiten senden Sie bitte eine Email an:

info@lebensversicherung-ausstieg.de

oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

http://www.lebensversicherung-ausstieg.de/#pruefung